1. Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten notwendig, kann vor Ort gekauft werden. 

  2. Helmpflicht: für alle Minderjährigen, die sich in den gängigsten Wintersportarten wie Skifahren, Snowboarden, Telemark, Freestyle und Rodeln betätigen.

  3. Alkohol auf der Skipiste: Das Skifahren in angetrunkenem Zustand (der Bezug sind dabei die bei der Straßenverkehrsordnung festgelegten Grenzwerte welche in Italien maximal 0,5 g Alkohol pro Liter Blut zulässt) oder in sonstigem Rausch ist verboten.

  4. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

  5. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

  6. Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er die vor ihm fahrenden Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

  7. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. Zusatz Italien: Bei Kreuzungen hat der von rechts kommende Skifahrer/Snowboarder Vorfahrt.

  8. Skifahrer und Snowboarder, die in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren wollen, müssen sich nach oben und unten vergewissern, dass sie dies ohne Gefahr für sich und andere tun können.

  9. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

  10. Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. Zusatz Italien: Aufsteigen auf der Piste ist – außer im Notfall – immer verboten.

  11. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Hinweisschilder beachten.

  12. Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

  13. Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien abgeben.

  14. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss einen Sicherheitsabstand zum Pistenrand und zu den anderen halten.

  15. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss Rücksicht auf die benötigte Fahrbahn anderer nehmen. Zusatz Italien: Helmpflicht für Kinder bis 14 Jahren.


BEI UNFALL, IN DER HOFFNUNG, DASS DIESER NICHT PASSIERT: UNBEDINGT DIE PISTENRETTUNG BEI DER NÄCHSTEN LIFTSTATION VERSTÄNDIGEN!

FIS-Regeln als PDF downloaden.